Wie können wir helfen?
Schwerhörigkeit
Schwerhörigkeit
Unser Ohr, ein raffiniertes und wichtiges Kommunkationsorgan, ist zunehmend starken Lärmbelastungen ausgesetzt. Während am Arbeitsplatz und im Militär seit langem Anstrengungen unternommen werden, den Gehör gefährdenden Lärm auf ein Minimum zu reduzie-ren, ist die Tendenz gestiegen, sich in der Freizeit starken Lärm-belastungen auszusetzen. (Rock- und Popkonzerte oder Disco-besuche). Unterschätzt wird dabei die Tatsache, dass die Lärm-belastungen des Gehörs eine kumulative Wirkung haben – d.h. dass sich mehrere kleinere Belastungen zu einer grösseren aufsummieren können. Die grössten Risiken liegen deshalb dort, wo mehrere Lärmquellen so zusammenkommen, dass die dazwischenliegende Ruhepause zur Erholung des Gehörs nicht ausreicht. Wer also häufig Motorrad fährt, Discos besucht, zu Hause laute Musik hört und gar noch am Arbeitsplatz mit erheblichem Lärm konfrontiert ist, hat seinen Hörschaden selbst dann vorprogrammiert, wenn die kritische Grenze nur leicht und kurzfristig überschritten wird.
Bei kurzfristiger übermässiger Lärmbelastung entsteht ein Gefühl wie Watte im Ohr, dies kann zum Teil durch Ohrgeräusche begleitet sein. Davon kann sich das Ohr in ruhigen Phasen wieder erholen. Bei gehäuften solchen überlastungen über 85 dB (Dezibel) sterben jedoch sogenannte Haarzellen im Innenohr ab. Diese können weder mit Medikamenten noch mit Operationen ersetzt werden. Vorbeugende Massnahmen, wie konsequentes Tragen von Gehörschutzmitteln sind bei Lärmbelastung daher äusserst wichtig.
Es kommt vor, dass Kinder taub oder mit Hörschäden geboren werden. Wenn diese Behinderung zu spät entdeckt wird, kann dies für die geistige Entwicklung eines Kindes stark hemmend sein. Störungen des Hörsystems sind auch nach Infektionskrankheiten möglich (Grippe, Masern, Hirnhautentzündung, Scharlach etc.). Abnützungsbedingt tritt mit zunehmendem Alter die sogenannte Altersschwerhörigkeit auf. Gesundheitliche Risiken sind auch vom Umgebungslärm (bis ca. 80dB) her bekannt. Zwar sind solche Gesundheitsstörungen schwerer feststellbar und individuell sehr ver-schieden. Ständiger Umgebungslärm beeinträchtigt unser Wohl-befinden, es können Schlafstörungen und Störungen des zentralen und vegetativen Nervensystems auftreten wie Blutdruckerhöhung, Herzfrequenzanstieg u.a., bedingt durch Ausschüttung von Stresshormon.
Bei einer innenohrbedingten Schwerhörigkeit bleibt häufig nur noch eine Hörgeräteanpassung. Zwar wird ein Hörgerät nie in der Lage sein, ebenso gut zu funktionieren wie ein gesundes Ohr. Die heutigen Geräte, angepasst auf die individuellen Bedürfnisse des betroffenen Menschen, sind aber in der Lage eine Hörstörung so gut zu kompensieren, dass Kontakte und Hobbys wieder möglich werden. Als Erfahrungswert kann gelten, dass Menschen, die ein Gespräch in Umgebungslautstärke über einen Meter Entfernung nicht verfolgen können, oft so schwerhörig sind, dass sie die Kriterien für ein Hörgerät erfüllen. Kostenträger für eine Hörgeräteversorgung ist bei Kindern und Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter die Invalidenversicherung. Bei Patienten im AHV-Alter übernimmt die AHV einen Anteil, falls der Patient hochgradig schwerhörig ist, eventuell können zusätzlich Ergänzungsleistungen beantragt werden. Fachgeschäfte und Hörmittelzentralen stehen für Beratungen zur Verfügung.
Für hochgradig hörgeschädigte Menschen entstehen massive Pro-bleme im Beruf und im sozialen Umfeld. Auf Grund der gestörten Hörfähigkeit wird das Leben anstrengend, konfliktanfälliger und der Hörgeschädigte fühlt sich oft nicht „verstanden“ und angenommen. Versuchen doch wir Normalhörende im Umgang mit einem schlecht hörenden Menschen ruhig und geduldig zu sein! Am besten spre-chen wir mit ihm „Auge in Auge“. So kann er unsere Worte eventuell von den Lippen ablesen und unverstandene Wortbruchstücke sinn-voll ergänzen. Unsere Sprache soll langsam und deutlich mit über-schaubarer Satzlänge sein. Lautes Sprechen vermindert die Deutlich-keit der Sprache und wird verzerrt wahrgenommen und oft als schmerzhaft empfunden. Vermeiden sollten wir auch, am schwerhörigen Menschen vorbei, uns mit anderen unterhalten.
Bei kurzfristiger übermässiger Lärmbelastung entsteht ein Gefühl wie Watte im Ohr, dies kann zum Teil durch Ohrgeräusche begleitet sein. Davon kann sich das Ohr in ruhigen Phasen wieder erholen. Bei gehäuften solchen überlastungen über 85 dB (Dezibel) sterben jedoch sogenannte Haarzellen im Innenohr ab. Diese können weder mit Medikamenten noch mit Operationen ersetzt werden. Vorbeugende Massnahmen, wie konsequentes Tragen von Gehörschutzmitteln sind bei Lärmbelastung daher äusserst wichtig.
Es kommt vor, dass Kinder taub oder mit Hörschäden geboren werden. Wenn diese Behinderung zu spät entdeckt wird, kann dies für die geistige Entwicklung eines Kindes stark hemmend sein. Störungen des Hörsystems sind auch nach Infektionskrankheiten möglich (Grippe, Masern, Hirnhautentzündung, Scharlach etc.). Abnützungsbedingt tritt mit zunehmendem Alter die sogenannte Altersschwerhörigkeit auf. Gesundheitliche Risiken sind auch vom Umgebungslärm (bis ca. 80dB) her bekannt. Zwar sind solche Gesundheitsstörungen schwerer feststellbar und individuell sehr ver-schieden. Ständiger Umgebungslärm beeinträchtigt unser Wohl-befinden, es können Schlafstörungen und Störungen des zentralen und vegetativen Nervensystems auftreten wie Blutdruckerhöhung, Herzfrequenzanstieg u.a., bedingt durch Ausschüttung von Stresshormon.
Bei einer innenohrbedingten Schwerhörigkeit bleibt häufig nur noch eine Hörgeräteanpassung. Zwar wird ein Hörgerät nie in der Lage sein, ebenso gut zu funktionieren wie ein gesundes Ohr. Die heutigen Geräte, angepasst auf die individuellen Bedürfnisse des betroffenen Menschen, sind aber in der Lage eine Hörstörung so gut zu kompensieren, dass Kontakte und Hobbys wieder möglich werden. Als Erfahrungswert kann gelten, dass Menschen, die ein Gespräch in Umgebungslautstärke über einen Meter Entfernung nicht verfolgen können, oft so schwerhörig sind, dass sie die Kriterien für ein Hörgerät erfüllen. Kostenträger für eine Hörgeräteversorgung ist bei Kindern und Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter die Invalidenversicherung. Bei Patienten im AHV-Alter übernimmt die AHV einen Anteil, falls der Patient hochgradig schwerhörig ist, eventuell können zusätzlich Ergänzungsleistungen beantragt werden. Fachgeschäfte und Hörmittelzentralen stehen für Beratungen zur Verfügung.
Für hochgradig hörgeschädigte Menschen entstehen massive Pro-bleme im Beruf und im sozialen Umfeld. Auf Grund der gestörten Hörfähigkeit wird das Leben anstrengend, konfliktanfälliger und der Hörgeschädigte fühlt sich oft nicht „verstanden“ und angenommen. Versuchen doch wir Normalhörende im Umgang mit einem schlecht hörenden Menschen ruhig und geduldig zu sein! Am besten spre-chen wir mit ihm „Auge in Auge“. So kann er unsere Worte eventuell von den Lippen ablesen und unverstandene Wortbruchstücke sinn-voll ergänzen. Unsere Sprache soll langsam und deutlich mit über-schaubarer Satzlänge sein. Lautes Sprechen vermindert die Deutlich-keit der Sprache und wird verzerrt wahrgenommen und oft als schmerzhaft empfunden. Vermeiden sollten wir auch, am schwerhörigen Menschen vorbei, uns mit anderen unterhalten.